In einer Arbeitsgemeinschaft aus studentischen Beschäftigten/Gewerkschaften und Hochschulvertreter*innen unter Ägide der Hamburger Wissenschaftsbehörde (BWFGB) wurde das Papier „Code of Conduct studentische Beschäftigung“ erarbeitet, dessen Inhalte ab Sommersemester 2024 an den Hamburger Hochschulen zur Anwendung kommen sollen.

Im Papier, das für studentische und wissenschaftliche Hilfskräfte sowie Tutor*innen gilt, werden unter anderem die Mindestvertragslaufzeiten von 12 Monaten aus dem Beschluss der Bürgerschaft vom Januar 2023 umgesetzt.

Lange hatten die Hochschulvertreter*innen in Verhandlungen mit uns studentischen Beschäftigten und Gewerkschaften versucht, die Tutor*innen an den Hamburger Hochschulen von dieser Regelung auszuklammern. Bereits im Sommer haben wir mit unserem Positionspapier zur Stärkung von Lehre und Arbeitnehmer*innenrechten darauf hingewiesen, dass eine Nicht-Anwendung dieser Regelung auf die Tutor*innen die Ausnahme von über 40 % der studentischen Beschäftigungen bedeutet hätte.

Nur durch unsere Streiks in der Tarifrunde 2023 und die mit der Tarifeinigung erzielte Regelung konnten wir unsere Verhandlungsposition stärken, und damit Verbesserungen für alle studentischen Beschäftigten durchsetzen.

Im Folgenden findet ihr das komplette Ergebnispapier und ein Info-Papier dazu als PDFs zum Download: