Hamburg setzt Mindestvertragslaufzeit von 12 Monaten um – Code of Conduct Studentische Beschäftigung
In einer Arbeitsgemeinschaft aus studentischen Beschäftigten/Gewerkschaften und Hochschulvertreter*innen unter Ägide der Hamburger Wissenschaftsbehörde (BWFGB) wurde das Papier „Code of Conduct studentische Beschäftigung“ erarbeitet, dessen Inhalte ab Sommersemester 2024 an den Hamburger Hochschulen zur Anwendung kommen sollen. Im Papier, das für studentische und wissenschaftliche Hilfskräfte sowie Tutor*innen gilt, werden unter anderem Weiterlesen…