Finanzsenator der Freien und Hansestadt Hamburg
Verhandlungsführer der Tarifgemeinschaft deutscher Länder
05.02.2026
Jung, akademisch, (immer noch) prekär – Hamburg setzt Tarifvereinbarung für studentische Beschäftigte nicht um!
Im Januar 2026 wurde die Studie „Jung, akademisch, (immer noch) prekär. Studentische Erwerbsarbeit an Hochschulen und Forschungseinrichtungen“1 veröffentlicht. Das Forschungsprojekt der Georg-August-Universität Göttingen macht klar, dass die Arbeitsbedingungen von 300.000 studentischen Beschäftigten bundesweit weiterhin prekär sind – trotz vereinbarter Verbesserungen in der Tarifrunde der Länder 2023/2024.
Praxis der Kettenbefristung ist Alltag für studentische Beschäftigte
Die in der vergangenen Tarifrunde u.a. von Ihnen als Verhandlungsführer aus Arbeitgeber*innenseite ausgehandelten Mindestvertragslaufzeiten von in der Regel 12 Monaten werden in den meisten Bundesländern, darunter auch Hamburg (!), nicht flächendeckend umgesetzt. Lediglich in drei von 16 Bundesländern haben mehr als 57% der studentischen Beschäftigten einen Arbeitsvertrag von zwölf oder mehr Monaten. Dabei arbeiten die Beschäftigten durchschnittlich 21,5 Monate auf ein und derselben Stelle, und das im Mittel mit 2,6 Arbeitsverträgen.2
Hamburg unter den Spitzenreitern bei der Unterwanderung von Mindestvertragslaufzeiten
Hamburg gehört zu den vier Bundesländern mit den kürzesten Vertragslaufzeiten, bei im Mittel 8,9 Monaten.3 Hier gaben über 60% der Befragten an, Vertragslaufzeiten von weniger als 12 Monaten zu haben, bei über 30% sind es sogar weniger als sechs Monate.4 Ergänzt wird dies durch Zahlen aus einer Großen Anfrage aus Dezember 2025, die zeigen, dass in Hamburg besonders die Gruppe der Tutorinnen von extrem kurzen Vertragslaufzeiten betroffen ist. Sie stellen annähernd ein Drittel der studentischen Beschäftigten an Hamburger Hochschulen. Ein Großteil (63,7%) hat Vertragslaufzeiten unter 12 Monaten, bei über der Hälfte der Kolleg*innen sind es sogar unter 6 Monaten (!).5 Gleichzeitig sind Tutor*innen bundesweit auch die Gruppe von studentischen Beschäftigten, die am häufigsten unbezahlte Überstunden leistet und am seltensten ihren Urlaubsanspruch wahrnimmt bzw. wahrnehmen kann.6
Drei Semester (!) nach Einführung der Mindestvertragslaufzeiten am 1. April 2024 kann also auch in Hamburg nicht davon gesprochen werden, dass diese „in der Regel“ eingehalten werden. Im Gegenteil findet eine Umkehrung des vereinbarten Regel-Ausnahme-Verhältnisses statt. Wie der Rechnungshof der Freien und Hansestadt Hamburg bestätigt belastet diese Kettenbefristungspraxis außerdem die Verwaltung der Hochschulen überproportional und führt zu hohen Fehlerquoten in der Bearbeitung von studentischen Beschäftigungsverhältnissen wie z.B. verspäteter oder falscher Bezahlung, die teilweise nie aufgearbeitet werden – und das alles zum weiteren Nachteil der Kolleg*innen.
Allgemein angespannte finanzielle Lage von Studierenden wird durch Beschäftigung im öffentlichen Dienst verschärft
Um sich den Lebensunterhalt, inkl. horrender Mieten von durchschnittlich 620€, in Hamburg finanzieren zu können, müssen hier drei Viertel (74,5%) der Studierenden neben dem Studium einer Erwerbstätigkeit nachgehen.7 Arbeiten sie an einer Hochschule macht diese Tätigkeit durchschnittlich den größten Anteil (47,1%) vom Gesamteinkommen der Kolleginnen aus. Gleichzeitig sind zwei Drittel der studentischen Beschäftigten bundesweit armutsgefährdet (67,7%).8 Das steht in krassem Kontrast zur durchschnittlichen Armutsgefährdung Studierender von 35%.9 Die Arbeit an einer Hochschule – im öffentlichen Dienst der Länder (!) – verdoppelt also die Armutsgefährdung für Studierende.
Strukturelle Unterwanderung von Arbeitnehmer*innenrechten
Unangemessen niedrige Löhne sind die eine Sache. Die durch anhaltende Kettenbefristungen und doppelte Abhängigkeiten weiterhin prekäre Lage der Kolleg*innen begünstigt auch die strukturelle Unterwanderung von ganz grundlegenden Arbeitnehmer*innenrechten wie dem Recht auf ein Minimum an bezahltem Urlaub und dem Recht auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Nur 58% der Hamburger Befragten nehmen ihren Urlaubsanspruch wahr.10 Und bundesweit arbeiten fast 30% der Beschäftigten Krankheitstage nach, zum Teil werden sie sogar ganz explizit dazu angehalten.11
Zeit für den Tarifvertrag!
Die erhobenen Daten machen deutlich, dass die Schuldrechtliche Vereinbarung aus der Tarifrunde 2024/2025 und andere angestrebte Regulierungen auf Länderebene zahnlos bleiben, da sie nicht auf bewährte Instrumente (Tarifverträge und Mitbestimmung) mit entsprechender rechtlicher Verbindlichkeit zurückgreifen. Der in der Studie durchgeführte Vergleich zu (studentischen) Angestellten im TV-L und zu den (als einzigen) tarifierten studentischen Beschäftigten in Berlin, zeigt, dass dort wo Mindeststandards von Tarifbindung, Mindestvertragslaufzeiten und Interessenvertretung existieren, Arbeitnehmer*innenrechte insgesamt besser eingehalten werden. Deswegen fordern wir Sie auf, in der laufenden Tarifrunde der Länder endlich den TVStud – den Tarifvertrag für studentische Beschäftigte – abzuschließen. Kommen sie und ihre Kolleg*innen endlich ihrem Arbeitsauftrag als TARIFgemeinschaft nach. Folgen Sie dem Auftrag aus dem Hamburger Koalitionsvertrag, sich „in der Tarifgemeinschaft der Länder weiterhin dafür ein[zu]setzen, studentische Beschäftigte bundesweit in den Tarifvertrag der Länder einzubeziehen.“12 Wie könnten Sie sonst dafür einstehen, „dass Arbeit in unserer Stadt Gute Arbeit ist – unter fairen und sicheren Bedingungen und tariflich entlohnt.“13
Halbherzige Versuche durch Kann-Regelungen und freiwillige Vereinbarungen reichen nicht mehr. Die Zeit der Ausflüchte und halben Sachen ist vorbei – es ist höchste Zeit für den Tarifvertrag!
Wir lassen Ihnen mit diesem Brief Ihr eigenes Exemplar der Studie „Jung, akademisch, (immer noch) prekär“ zukommen, damit Sie und Ihre Kolleg*innen faktenbasiert diskutieren und über ein angemessenes Angebot entscheiden können. Bei Rückfragen können Sie gerne jederzeit auf uns zukommen.
Mit freundlichen Grüßen,
TVStud Hamburg
Die Initiative für einen Tarifvertrag
für studentische Beschäftigte
- Hopp, Marvin; Hoffmann, Ann-Kathrin; Schreieder, Nina Moya; Dr. Heiner Heiland, Jung, akademisch, (immer noch) prekär. Studentische Erwerbsarbeit an Hochschulen und Forschungseinrichtungen, Göttingen 2026. https://publications.goettingen-research-online.de/handle/2/157827#file. ↩︎
- Ebd. S. 60. ↩︎
- Ebd. S. 63. ↩︎
- Ebd. S. 67 mit Abb. 37. ↩︎
- Hamburg, Drucksache 23/2150 des Senats vom 12.12.2025. ↩︎
- Hopp u.a. 2026, S. 69. ↩︎
- Ebd. S. 57. ↩︎
- Ebd. S. 51. ↩︎
- https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2024/08/PD24_N044_62.html. ↩︎
- Hopp u.a. 2026, S. 75, Abb. 42. ↩︎
- Ebd. S. 69. ↩︎
- Koalitionsvertrag über die Zusammenarbeit in der 23. Legislaturperiode der Hamburgischen Bürgerschaft zwischen der SPD, Landesorganisation Hamburg und Bündnis 90/Die Grünen, Landesverband Hamburg, Hamburg, 24. April 2025, S. 36. ↩︎
- Ebd., S. 40. ↩︎